ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Fastenkompass
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FÜR WEN GELTEN DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN?
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Fastenkompass, nachfolgend »Veranstalter« genannt, mit Ihrem Vertragspartner, nachfolgend »Teilnehmende« genannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
§1 ANMELDUNG, VERTRAG
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular. Wenn die Teilnehmenden einen Termin buchen, bekommen sie vom Veranstalter eine E-Mail-Bestätigung und sind vorläufig angemeldet. Die Rechnung wird als E-Mail-Anhang zugesendet. Sobald die Rechnung für den Fastenurlaub beglichen wurde, ist die Anmeldung verbindlich.
Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Die Teilnehmenden Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Name: Corina Brusdeylins-Schwerdtfeger
Bank: Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
IBAN: DE41 1505 1732 0105 2064 74
BIC: NOLADE21MST
§2 LEISTUNG
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Anreise und Abreise ist nicht Bestandteil des Seminars und erfolgt auf eigene Kosten.
Leistungen, die von den Teilnehmenden während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommen werden, bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung.
Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.
Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises vor Beginn der Fastenwoche(n) besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
§3 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Mit der vorläufigen Anmeldung sind die Teilnehmenden bis auf Weiteres auf der Teilnehmendenliste für die gewünschte Fastenwoche. Sie können sich jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Liste streichen lassen.
Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch die Begleichung der Teilnehmendengebühr. Eine Rückerstattung der Teilnehmendengebühr ist nicht möglich. »Fastenkompass« ist ein Dienstleistungsunternehmen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit spezifischer Terminvergabe. Dadurch besteht nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht seitens des Kunden.
Im Falle unabwendbarer Verhinderung besteht die Möglichkeit, die gebuchte Fastenwoche zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 1 Jahr) wahrzunehmen. Alternativ können die Teilnehmenden ihre Teilnahme weiter verschenken. Die bereits bezahlte Teilnahme kann also auf eine andere Person übertragen werden. Die andere teilnehmende Person ist verpflichtet das Anmeldeformular an Fastenkompass zu senden.
§4 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern aus, so wird der Teilnehmer spätestens eine Woche vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten (z.B. Krankheit), hat der Veranstalter die Teilnehmenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Die Teilnehmende erhalten den bereits bezahlten Seminarpreis zurück.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn die Teilnehmenden ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stören und sich so vertragswidrig verhalten, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
§5 KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN
Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme beim Fastenwandern ist somit die gesundheitliche Eignung der Teilnehmenden für das Fasten und für die Wanderung (täglich ca. 4 Stunden). Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Alle Teilnehmenden erklären mit der Anmeldung, dass sie gesund sind (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leiden), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnehmen und über 18 Jahre alt sind. Im Zweifel haben sie vorher ihren Arzt zu konsultieren.
Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist.
Für mögliche Unfälle bei der Wanderung besteht Unfallversicherungsschutz.
Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmende bedeuten würde.
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§6 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERJÄHRUNG
Alle Teilnehmende erklären mit der Anmeldung, dass sie selbst die volle Verantwortung für ihr eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung tragen und das sie ausreichend versichert sind.
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.
Eine für den Fall schuldhafte Vertragsverletzung, des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden bei zustehendem Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass der Veranstalter haftet für:
1. in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden von ihm oder seiner leitenden Angestellten,
2. dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
3. außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
4. Der Höhe nach haftet der Veranstalter im Falle 2. und 3. nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.
Ansprüche der Teilnehmenden verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kursende. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung, hier gilt die gesetzliche Verjährung. Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz) sowie deliktische Ansprüche sind von den Teilnehmenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fastenwoche unter der Adresse:
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Fastenkompass
Corina Brusdeylins-Schwerdtfeger
Babke 7
17252 Mirow
Tel. +49 170 365 3173
eMail. info@fastenkompass.com
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Anzumelden (Ausschlussfrist).
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Nach Ablauf dieser Frist können die Teilnehmenden diese Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich nachgeholt haben.
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§7 VERSICHERUNG
Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Flugausfälle, Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenen Reisen die Kosten für Seminar und Zimmer. Bitte schließen Sie für diese Fälle eine entsprechende Reiseversicherung ab.
Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.
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§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Unsere AGB‘s gelten für Veranstaltungen am jeweiligen Veranstaltungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.